Teilnahme- und Stornobedingungen

für Segway-Touren und Segway-Parcours

Teilnahme- und Stornobedingungen
Voraussetzungen zur Teilnnahme:

· Der Teilnehmer/in muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Es gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV.

· Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

· Jeder Teilnehmer/in akzeptiert den Haftungsausschluss der

Firma reell event, Marcus Reichenbach.

· Körpergewicht der Teilnehmer/in: mind. 45 bis max. 115 kg

· Auf unseren Touren ist absolute Helmpflicht

· Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schuhen mit hohen Absätzen nicht erlaubt.

· Das Telefonieren, Fotografieren, das Rauchen sowie der Verzehr von Lebensmitteln während der Fahrt auf dem Segway®ist untersagt!

· Sie leiden nicht an Epilepsie, Thrombosen, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Folgen nach Schlaganfall, Gehbehinderungen, Gleichgewichtsstörungen oder vergleichbaren Handicaps.

· Schwangeren Frauen ist die Teilnahme nicht gestattet.

· Sie haben vor dem Tourstart weder Alkohol noch Drogen konsumiert. Gleiches gilt während der Tour.


Information:

Alle angebotenen Touren beinhalten eine ausführliche Einweisung und einen kostenlosen Leihhelm. Gerne können Sie ihren eigenen Helm mitbringen. Geeignet sind zum Beispiel Fahrradhelme. reell event, Marcus Reichenbach und deren Mitarbeiter/in haften nicht für Schäden an Dritten.

 


Stornobedingungen:

Da wir bei unseren Veranstaltungen stets abhängig von den äußeren Bedingungen sind,

kann es zu Terminabsagen oder Terminabbrüchen kommen.

 

Sollte es mal wirklich dazu kommen, dass es...

1. am Tage der Veranstaltung vor Beginn aufgrund extremer Witterungsverhältnisse (Unwetter/Blitz/Donner) zur Absage kommt, verschieben wir die Veranstaltung kostenfrei auf einen neuen Termin.

2. während der Veranstaltung zum massiven Wetterumschwung kommt bzw. sich die Witterungsverhältnisse so sehr verschlechtern, dass...

 

3. im Rahmen der Tour eine Weiterfahrt nicht möglich ist, gilt die bereits gefahrene Strecke als maßgebend. Sollte der Abbruch innerhalb der ersten 50% der Tourstrecke durch den verantwortlichen Tourguide durchgeführt werden, hat jeder Teilnehmer das Anrecht auf einen Wiederholungstermin. Sollte der Abbruch jedoch in den zweiten 50% der Tourstrecke erfolgen, gilt die Leistung als erbracht und von Kunden auch als akzeptiert und es besteht kein Anspruch auf einen Wiederholungstermin.

 

4. im Rahmen eines Events der Weiterbetrieb nicht möglich ist, gilt die bereits geleistete Arbeitszeit als maßgebend. Sollte der Abbruch innerhalb der ersten 50% der beauftragten Präsenszeit durch den verantwortlichen Instrukteur/in durchgeführt werden, hat der Auftraggeber das Anrecht auf einen Wiederholungstermin. Sollte der Abbruch jedoch in den zweiten 50% der beauftragten Präsenszeit erfolgen, gilt die Leistung als erbracht und vom Kunden auch als akzeptiert.

Es besteht kein Anspruch auf einen Wiederholungstermin.

 

5. zur Absage der Veranstaltung mit dem Wunsch auf Verschiebung durch den Kunden kommt, ist diese nur wirksam, wenn sie zum einen inhaltlich plausibel begründet und zum anderen vom Veranstalter akzeptiert wird.

In diesem Falle, wird die Veranstaltung kostenfrei neu terminiert.

 

6. zur unwiderruflichen Absage der Veranstaltung durch den Kunden kommt, entstehen Stornierungsgebühren gemäß der nachfolgenden Staffelung:

bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum => 50% des Rechnungsbetrags

ab 13 Tagen vor Veranstaltungsdatum => 80% des Rechnungsbetrags

 

Es sind grundsätzlich unabhängig des Grundes keine Barauszahlungen (oder Überweisungen) der Teilnahmegebühren aufgrund von Absage, Stornierung, Abbruch oder Verschiebung möglich. Diese werden bei berechtigtem Entstehen des Anspruchs wertmäßig zu 100% als Wertgutschein mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab Ausstellungsdatum rückvergütet.

 

Für alle anderen Fälle bieten wir unsere Schlechtwetterversicherung an. Fragen Sie uns danach.

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Tel. +49 (0)7621 66 58 513

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